Fallbeispiel Thomas
Frühe Kindheit und Vorschulalter
Lebensgeschichte von Thomas
Thomas berichtet
Thomas berichtet von den ersten sechs Lebensjahren.
Dauer: 10 Minuten
„Ich hab' Angst gehabt..."
Leben mit psychisch kranken Eltern.
Dauer: 19 Minuten
„Ich habe mich total mit ihr in Übereinstimmung gebracht"
In diesem Gespräch geht es um den Kindeswillen, um ein vertieftes Verständnis der Beteiligung von Kindern in behördlichen und gerichtlichen Kindesschutzverfahren und um die Verantwortung der Erwachsenen, das Kind zu schützen und die am Kindeswohl orientierte Entscheidungen zu treffen.
Dauer: 8 Minuten
Kommentare Dr. Monika Nienstedt und Dr. Arnim Westermann: Teil 1
Dr. Monika Nienstedt und ihr verstorbener Mann Dr. Arnim Westermann verfassten gemeinsam einen Bericht für die Lehre. Im ersten Teil wird beschrieben, wie die beiden Psychologen erstmals in Kontakt mit Thomas und seiner Familie kamen.
Dauer: 6 Minuten
„Wir hatten uns bis dahin mit dieser Thematik noch nicht befasst…“
Dr. Monika Nienstedt im Gespräch mit Prof. Dr. Nordstern über die ersten Lebensjahre von Thomas sowie die Möglichkeiten und Grenzen einer frühzeitigen Hilfeplanung bzw. Intervention.
Dauer: 27 Minuten
Geschichtlicher Rückblick
Thomas kam im Westdeutschland der 60er Jahre zur Welt. Der durch soziale Bewegungen bewirkte Wandel in Gesellschaft und Staat wirkte sich auch auf die Jugendhilfe aus. Prof. Dr. Ludwig Salgo ordnet den Fall rechtlich ein. Er erläutert die von einem starken Elternrecht geprägte Gesetzgebung, Justiz und Jugendhilfepraxis, die den Grundrechten des Kindes ab 1968 zögerlich Rechnung zu tragen begannen.
Gefährdungseinschätzung
Thomas und Birgit im Jugendamt
Thomas und Birgit bitten um Hilfe (Gefährdungsmeldung § 8a SGBVIII)
Dauer: 2 Minuten
Kinderschutz - rechtliche Perspektiven
Prof. Dr. Carola Berneiser, Professur für Familien- und Jugendhilferecht und Kinderschutz, führt in sozial- und familiengerichtliche Grundlagen des Kinderschutzes ein und verdeutlicht diese am Fallbeispiel Thomas.
Dauer: ca. 35 Minuten
Gesetzliche Regelungen zum Kinderschutz
Hier finden Sie eine erste Auswahl an Gesetzestexten und darin behandelten Themen, die im Sozialrecht und im zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren von Bedeutung sind.
Verfassung
Artikel 1 GG Die Würde des Menschen ist unantastbar
Artikel 2 S. 1 GG Recht des Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit
Artikel 2 S. 2 GG Recht des Kindes auf Unversehrtheit und Leben
Artikel 6 GG Rechte der Eltern, Rechte des Kindes, Staatliches Wächteramt
Bürgerliches Recht
§ 1666 BGB Schutz des Kindes vor Gefährdung seines Wohls
§ 1666a BGB Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe
§ 1631 BGB Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.
§ 1626 BGB Erziehungsstil, einsichtsfähiger Minderjähriger
Sozialgesetzbuch
§ 1 SGB VIII Schutzauftrag
§ 8a SGB VIII Recht des Kindes auf Schutz durch die Jugendhilfe
§ 8(3) SGB VIII Recht des Kindes auf Information (und vertrauliche Beratung)
§ 42 SGB VIII Inobhutnahme
Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
KKG Frühe Hilfen, Schutz des Kindes auch durch Geheimnisträger
Thomas Akte
Was (nicht) in der Akte steht
Feedback zur 1. Übungsaufgabe der Seite „Begrüßung”
In der 1. Übungsaufgabe haben Sie aufgrund der Informationen aus der Akte eigene Annahmen zu Thomas' Kindheit formuliert. Nun konnten Sie auch den Bericht von Thomas und seinen Heimpaten anschauen, um Ihre Annahmen zu überprüfen.
Im Folgenden kommentieren erfahrene Fachkräfte aus dem Kinderschutz die Akte und setzen sich mit der Notwendigkeit einer fachlich geschulten Wahrnehmung und guten Dokumentation auseinander.
Eine gut geführte Akte beinhaltet u.a.:
- Dokumentation vorhandener Informationen
- Einschätzungen, offene Fragen, Ermittlungsbedarf
- Abwägungsvorgänge, die zu Entscheidungen geführt haben, etwas (nicht) zu tun
- gut auffindbar: Gefährdungsmitteilungen und Gefährdungseinschätzungen
Vgl. Lüdge-Kommision 2020. S. 19
Gefährdung der körperlichen und seelischen Entwicklung
Die folgenden Beiträge aus der Psychologie beleuchten das Erleben von Kindern wie Thomas vor dem Hintergrund der Trauma-Forschung und vermitteln Wissen zu Kindern psychisch kranker Eltern.
Zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung, fachgerechten Intervention und langfristigen Hilfeplanung gehört die Fähigkeit, das auf den konkreten Einzelfall bezogene Fachwissen verschiedener Disziplinen zu kennen, kritisch zu hinterfragen und im Fallbezug anwenden zu können.
„Die Praxis greift deshalb wie selbstverständlich über den Bereich rechtlicher Kindeswohlmaßstäbe hinaus - mit vollem Recht, denn der Begriff des Kindeswohls bezieht sich unverkürzt auf die gesamte, komplexe Existenz des Kindes. Hierzu gehören neben den körperlichen Bedürfnissen vor allem auch die seelischen und emotionalen, die geistigen wie geistlichen sowie die sozialen Bedürfnisse“, so Coester (1985), der eine lesenswerte Habilitationsschrift zum Kindeswohl verfasst hat.
Kinder psychisch kranker Eltern
„Ein Kind darf nicht mit einer akut manischen Bezugsperson alleine bleiben …“
Dr. Christiane Deneke hält einen Lehrvortrag zu psychischen Erkrankungen von Eltern. Ab Minute 9 geht es um Affektive Störungen, zu denen die Bipolare Störung zählt, an der die Mutter von Thomas erkrankt war.
"…eine ganz hohe Erregung, die ist mit Todesangst verbunden“
Dipl. Psych. Martin Janning ermöglicht ein Verständnis des Erlebens, der Entwicklung und des Verhaltens von Kindern, die traumatische Erfahrungen verarbeiten müssen.
Hinweis: Dieser Film war bereits im Abschnitt „Thomas Akte“ zum Thema „Dokumentation“ eingestellt, in diesem Kontext geht es um das Trauma.
Dauer: 10 Minuten
Trauma, Embodiment und Entwicklung
Aufnahme einer Kinderschutz-Vorlesung. Prof. Dr. Marianne Leuzinger-Bohleber führt Studierende der Sozialen Arbeit in die Grundlagen der Traumaforschung ein.
Hinweis: Ein diese Vorlesung ergänzender Beitrag befindet sich im Kursabschnitt „Transgenerationale Weitergabe“.
Dauer: 1h 25 Min.
Medizinischer Kinderschutz: Pädiatrie
Prof. Dr. Marco Baz Bartels betrachtet Thomas' Fall aus Perspektive der Medizin und erläutert praxisnah Aufgaben und Selbstverständnis von Kinderärzten.
Dauer: 36 Minuten
Medizinischer Kinderschutz: Rechtsmedizin
Prof. Dr. Constanze Nieß erläutert in diesem Lehrvortrag den Beitrag der Rechtsmedizin zum Kinderschutz. Sie schildert Untersuchung, Dokumentation und Interpretation und veranschaulicht dies am „Fallbeispiel Thomas“.
Der Vortrag beschreibt verschiedene Formen der Gewalt, die Kindern angetan wird. Das Anschauen kann seelisch stark belasten, bitte sorgen Sie gut für sich.
Dauer: 20 Minuten
Folien zum Lehrvortrag von Prof. Dr. Constanze Nieß
- Medizinische Kinderschutzhotline
- S3 Leitlinie Medizin Kinderschutz
- Das U-Heft für Kinder
- Dialogbild zur Kindesmisshandlung
- Dialogbild zur Kindesvernachlässigung
- Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin
- Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen
- Niemals Schütteln - Wenn Babys nicht aufhören zu schreien
- §4 KKG Befugnis zur Meldung von Kinderschutzfällen, Rückmeldung
Ambulante Hilfen im Kinderschutz
Bei der Entscheidung, ob nach einer Gefährdungsmeldung wie im Fall Thomas die Schutzmaßnahme einer Trennung von Kind und Eltern erfolgen muss, sind im Sinne des §1666a BGB zunächst andere Handlungsoptionen zu bedenken und ggf. auszuschließen. In solchen Fällen stellt sich meist die Frage, ob die Gefahr für die Entwicklung des Kindes durch Ambulante Hilfen abgewendet werden kann. Dabei sind auch bereits eingetretene Schädigungen des Kindes zu bedenken.
Sozialpädagogische Familienhilfe im Kinderschutz
Die Entwicklungspsychologin Prof. Dr. Christine Köckeritz hat zur Eignung ambulanter Hilfen im Kinderschutz geforscht, gelehrt und publiziert. Dieser Lehrvortrag beleuchtet die Geschichte und Praxis der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) und fragt (auch) am Fall Thomas, ob und wie diese Hilfeform den Schutz des Kindes in der Familie gewährleisten kann.
„…ich würde nichts tun, was völlig gegen meine fachliche Meinung ist“
Kollegiale Fallberatung im Jugendamt
Dauer: 3 Minuten
Gespräch mit ASD-Mitarbeiterin Lena Wagner über Hausbesuche
Lena Wagner erörtert im Gespräch mit Maud Nordstern, wie im Rahmen einer 8a-Meldung Hausbesuche mit Blick auf das Kind und gleichzeitiger Achtung der Privatsphäre stattfinden können – und wann ggf. die Polizei hinzugezogen werden muss, um Beweise sicherzustellen.
Dauer 3 Minuten
„...dass man sehr klar benennt, worum es aktuell geht“
Lena Wagner empfiehlt bei Hausbesuchen vor allem Sachlichkeit.
Dauer: 3 Minuten
Frühe Hilfen
Dieses Gespräch zwischen der Juristin Kristina Odak und Maud Nordstern beleuchtet das Spektrum der Frühen Hilfen, die in geeigneten Fällen eingesetzt werden können, um Eltern und sehr junge Kinder in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen.
Dauer: 20 Minuten
Methoden zur Gefährdungseinschätzung
In der Praxis sind zahlreiche Materialien im Einsatz, die Fachkräfte bei der Einschätzung des Kindeswohls und möglicher Gefährdungen des einzelnen Kindes oder Jugendlichen unterstützen sollen. Viele dieser Handreichungen sind von der Praxis für die Praxis entwickelt worden - ohne eine wissenschaftliche Evaluation. Eine Einschätzung über Verwendung, Aussagekraft und Wirkung dieser Handreichungen ist deswegen kaum möglich.
Im Folgenden lernen Sie erste Methoden der Gefährdungseinschätzung kennen, weitere Themen wie die Kommunikation mit Kindern, die Familienwunschprobe, Elternarbeit und Hilfeplanung folgen noch an anderen Stellen dieses Kurses.
Notwendig ist der genaue Blick auf die Geschichte und Lebenssituation des Kindes, auf altersentsprechende Grundbedürfnisse, die auch eine zukunftsgerichtete Einschätzung der Erziehungsfähigkeit beider Eltern sowie der Beziehungen des Kindes zu den Eltern und zum sozialen Umfeld einschließt.
Kindeswohlmatrix
„Das ist ein in sich offenes System, da können noch weitere wichtige Inhalte dazu kommen…“
In diesem Lehrvortrag stellt Prof. Dr. Christof Radewagen die von ihm entwickelte Methode der „Kindeswohlmatrix“ vor, die zur Gefährdungseinschätzung und Hilfeplanung genutzt werden kann.
Übung: Kindeswohlmatrix
Sie verfügen nun über viele Informationen zur Situation und zu den Bedürfnissen von Thomas, zur Erziehungsfähigkeit beider Elternteile. Auf dieser Grundlage kann eine erste Einschätzung seiner Gefährdung und können Überlegungen zu Schutzmaßnahmen und Hilfen erfolgen.
Diese Übung gibt Ihnen die Gelegenheit, die Arbeit mit der Kindeswohl-Matrix anhand des Fallbeispiel Thomas selbst zu erproben, bitte übernehmen Sie folgende Kategorien in ihr Lerntagebuch und ordnen Sie die Informationen zu:
Mutter
- Situation des Kindes/der*des Jugendlichen
(Folge des Bedürfnismangels) Konkrete Beobachtungen beschreiben - (eingeschränkte) Erziehungsfähigkeit
(inkl. Wechselwirkung mit Risikofaktoren/Veränderungsbereitschaft/Ressourcen) Konkrete Beobachtungen beschreiben - (eingeschränkte) Grundbedürfnisse
- Gefährdungsmerkmal
Vater
- Situation des Kindes/der*des Jugendlichen
(Folge des Bedürfnismangels) Konkrete Beobachtungen beschreiben - (eingeschränkte) Erziehungsfähigkeit
(inkl. Wechselwirkung mit Risikofaktoren/Veränderungsbereitschaft/Ressourcen) Konkrete Beobachtungen beschreiben - (eingeschränkte) Grundbedürfnisse
- Gefährdungsmerkmal
Im Anschluss haben Sie nun die Möglichkeit, eine von Prof. Dr. Radewagen zum Fall Thomas erarbeitete Musterlösung anzuschauen.
Nach dem Vortrag von Prof. Radewagen und Ihrer eigenen ersten Erfahrung mit dieser Methode bitten wir Sie um eine eigene fachlich begründete Einschätzung zur Kindeswohl-Matrix.
Audiodatei: Risikoeinschätzhilfen im Jugendamt
Prof. Dr. Kathinka Beckmann spricht zur Gefährdungseinschätzung mithilfe von Ampelbogen, Punktesystemen und ähnlichen - oft nicht evaluierten - Methoden. Nachträgliche Anmerkung: Zentrale Beratungsstellen im Kinderschutz sind in Rheinland-Pfalz die Kinderschutzdienste.
Dauer: 12 Minuten
Leitfragen zum Kindeswohl
Einschätzhilfen zur Kindeswohlgefährdung können Teil einer psychosozialen Diagnose sein, diese aber nicht ersetzen. Bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung geht es insbesondere um die Grundbedürfnisse und um die innere Welt des misshandelten Kindes sowie seine von den Mangel- und Gewalterfahrungen geprägten Beziehungen. Es geht also um tiefgreifende Erfahrungen von Angst vor den eigenen Eltern, um Unberechenbarkeit und Überwältigung, um Hilflosigkeit und Verlassenheit und um die hieraus resultierende Erwartung, dass jede nahe Beziehung erneute Verletzungen birgt.
Einige Leitfragen
- Lebensgeschichte beider Eltern
- Lebensgeschichte und Befinden des Kindes
- Sicht des Kindes, Befürchtungen und Wünsche
- Hinweise auf seelische Belastungen, Mangel / Gewalt
- Protektive Faktoren: individuelle und soziale Ressourcen
- Fehlende / pathologische Bindung, angstmotivierte Überanpassung
- Verhalten: Spiel als Spiegel früher Erfahrungen; Szenisches Verstehen
- Vorstellungen und Gefühle (Übertragung) der im Alltag betreuenden Erwachsenen
- Gesundheitsfürsorge, bei Bedarf auch Beauftragung der Rechtsmedizin
- Erforderlichkeit weitergehender psychologischer / psychiatrischer Diagnostik
Notwendig ist eine Prognose der Erziehungsfähigkeit beider Eltern, gemessen an den Entwicklungsbedürfnissen des geschädigten Kindes als Grundlage für die Intervention und Hilfeplanung.
Lektüre zum Kindeswohl
Nordstern, Maud: Kindeswohl und Kindeswille. In: Salgo, Ludwig; Ivanits, Natalie (Hrsg): Verfahrensbeistandschaft Ein Handbuch für die Praxis. Reguvis Verlag. Erscheint Mai 2025.
Zitelmann, Maud: Kindeswohl und Kindeswille im Spannungsfeld von Pädagogik und Recht. Juventa 2001
Dettenborn; Harry: Kindeswohl und Kindeswille. Psychologische und rechtliche Aspekte. Ernst Reinhard Verlag. 2021.
„Erst wenn die Kindesmisshandlung mit den Augen des Kindes und nicht aus der Perspektive von Eltern gesehen wird, wird sie realistisch gesehen werden können.“
Dr. Arnim Westermann
Mit freundlicher Genehmigung des Schulz-Kirchner Verlages
Methoden zur Visualisierung
Für die Fallarbeit ist eine Visualisierung durch Genogramm, Zeitstrahl, Ressourcenkarte usw. eine wertvolle Hilfe, um einen Überblick zu bekommen und zu behalten. Hier erläutert Prof. Beckmann die Methode des Zeitstrahls, die Sie später im Kurs noch selbst erproben werden. Hier finden Sie zunächst zwei Übungen zur Einzel- oder Partnerarbeit um ein Genogramm bzw. einer Netzwerkkarte zu erstellen.
Visualisierende Methode: Genogramm
Visualisierende Methode: Netzwerkkarte
"...einen Überblick verschaffen" (Beckmann)
Methode Zeitstrahl mit Prof. Dr. Kathinka Beckmann
Dauer: 6 Minuten
Weiterführende Empfehlungen
Fort- und Weiterbildung:
Universität Ulm: E-Learning, Kinderschutz
Sexueller Missbrauch:
Hilfeangebote für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend
Zartbitter e.V.
Einbiszwei Podcast sexuelle Gewalt
Kinderschutz:
Podcast Kinderchancen: Kinder schützen
Courage Cast des Deutschen Kindervereins
Kinderschutz Podcast Stiftung Hänsel und Gretel
Schule:
Universität Oldenburg Podcast: Kinderschutz in der Primärstufe
UBSKM: Was ist los mit Jaron – Online Game
Chronologie
Datum | Alter | Ereignis |
---|---|---|
14.07.1903 | +62,8 | Geburt des Kindesvaters |
15.01.1933 | +32,9 | Geburt der Kindesmutter |
24.01.1953 | +13,2 | Geburt der Halbschwester Birgit |
1959 | +3,7 | Erkrankung der Kindesmutter an einer Psychose des manisch-depressiven Formenkreises mit wiederholten Zwangseinweisungen in die Psychiatrie in den folgenden Jahren, die auch zum Ruhen der elterlichen Gewalt über ihre Tochter Birgit führte. |
03.11.1965 | +0,4 | Heirat der Kindeseltern |
26.03.1966 | 0,0 | Thomas Geburt in Grubben |
27.06.1972 | 6.3 | Birgit wendet sich ans Jugendamt Grubben mit der Bitte, Thomas im Kinderheim unterzubringen, in dem er schon wiederholt war. Seine Mutter sei z. Zt. mit einem Bekannten für zwei Wochen in Urlaub in der Türkei und sein Vater sei aufgrund seiner Demenz weder in der Lage sich selbst noch das Kind zu versorgen. Birgit habe Thomas vor 2 Tagen vorübergehend mit in eine Studenten-WG genommen, nachdem sie von Nachbarn informiert worden sei, dass Thomas tagelang draußen unversorgt herumgestreunt sei und Angst gehabt habe, bei Rückkehr zum Vater von ihm geschlagen zu werden. Birgit könne sich aber wegen der Fortsetzung ihrer Ausbildung außerhalb Grubbens nur noch am Wochenende um Thomas kümmern. |
03.08.1972 | 6,3 | Birgit kommt mit ihrem Bruder Thomas zu uns (Nienstedt, Westermann) und bittet uns, dass wir uns um ihn kümmern, wenn er im Kinderheim ist. |
03.08.1972 | 6,3 | Thomas bleibt aber zu Hause, weil Nachbarn Thomas aufnehmen, bis die Kindesmutter zurückkehrt. Wir lernen auch die Kindesmutter und das gesamte familiale Umfeld kennen. |
10.08.1972 | 6,4 | Einschulung Grundschule |
27.08.1972 | 6,4 | Der Kindesvater wird wg. fortgeschrittener Demenz mit hochgradiger Erregung, Verwirrtheitszuständen und aggressivem Verhalten stationär im Krankenhaus aufgenommen. |